SWR-Reporterin Verena Neuhausen berichtet falsch aus dem Gerichtssaal – Gegendarstellung eingereicht
Stuttgart, 23. Juli 2025 – Am 22. Juli 2025 berichtete der SWR über den Strafprozess gegen Michael Ballweg. Im Artikel der Redakteurin Verena Neuhausen werden zentrale Aussagen verkürzt, aus dem Zusammenhang gerissen oder schlicht falsch wiedergegeben – und das, obwohl sie den gesamten Tag über im Gerichtssaal anwesend war. Die Gegendarstellung ist inzwischen eingereicht.
Im SWR-Artikel „Plädoyers im Prozess gegen Michael Ballweg: Haft oder doch Freispruch für 'Querdenken'-Gründer?“ heißt es:
1. „Ballweg habe jedoch frühzeitig in einem Video angekündigt: Er habe nicht vor, an einen Staat Steuern zu zahlen, den er ablehne.“
2. „Das privat abgezweigte Geld soll Ballweg unter anderem mit unsicheren Investitionen in Kryptowährungen verzockt haben.“
Beide Aussagen sind nicht nur falsch, sie widersprechen sogar dem Inhalt des Prozesses – insbesondere den Aussagen vom 34. Verhandlungstag.
Auch der Audiobeitrag verzerrt
Noch deutlicher wird die journalistische Schieflage im begleitenden Audiobeitrag des SWR, der unter anderem folgende Aussagen enthält:
„Ballweg hatte jedoch frühzeitig in einem Video angekündigt, dass er nicht vorhabe, an einen Staat, den er ablehne, Steuern zu bezahlen. Außerdem habe Ballweg versucht, sich nach Costa Rica abzusetzen und damit den Steuern zu entkommen. Das privat abgezweigte Geld soll Ballweg unter anderem mit unsicheren Investitionen in Kryptowährungen verzockt haben.“
Diese Aussagen greifen nicht nur unbelegte Behauptungen der Anklage auf, sondern präsentieren sie als nahezu feststehende Tatsachen. Dabei verschweigt der Beitrag wesentliche entlastende Inhalte des Verfahrens – darunter die vollständige Aussage Ballwegs im Video und die konkreten Ergebnisse der Beweisaufnahme.
Das vollständige Transkript des zitierten Videos
Damit sich jeder selbst ein Bild machen kann, dokumentieren wir hier die vollständige Passage, aus der der SWR angeblich zitiert:
„Also ich zum Beispiel als Unternehmer kann mein Gehalt selbst bestimmen, ich hab mein Gehalt auf ein Minimum runtergesetzt, damit ich halt keine Steuern mehr zahle. Ich werde auch versuchen jetzt – ich hab jetzt paar Steuerexperten an der Hand – einfach mal mit Begründung auf Artikel 20 im Grundgesetz keine Steuern mehr zu bezahlen. Mal gucken, wie die Gerichte reagieren, weil ich sag halt einfach: Ein Staat, der mir meine Freiheits- und Bürgerrechte wegnimmt und nicht sozusagen seine staatlichen Pflichten erfüllt, dem geb ich auch kein Geld mehr.“
Was sagt Ballweg also wirklich?
- Er spricht nicht von Ablehnung des Staates, sondern von einer verfassungspolitischen Prüfung nach Artikel 20 GG.
- Er kündigt nicht an, keine Steuern mehr zu zahlen, sondern will eine gerichtliche Klärung herbeiführen.
- Er nutzt die Sprache der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, nicht der Verweigerung oder des Rückzugs.
Die Formulierung des SWR ist also nicht nur irreführend – sie ist eine Sinnentstellung mit potenziell rufschädigender Wirkung.
Bitcoin? Drei Zeugen, null Beweise
Noch problematischer ist der zweite Vorwurf: Ballweg habe Geld „verzockt“. Der 34. Verhandlungstag am 6. Mai 2025 widerlegt diesen Vorwurf eindeutig. Drei Zeugen sagten aus – darunter zwei Ermittler und eine LKA-Analystin. Das Ergebnis:
- Keine Beweise für Mittelabflüsse
- Keine Hinweise auf private Verwendung
- Keine Zuordnung der Wallets möglich
- Bitcoin wurde nicht weiter bewegt
- Einer der Ermittler: „Ich kenne die Zwecke von QUERDENKEN-711 nicht.“
Auch die grafische Analyse der LKA-Analystin endete – Zitat – in einer „Reihe von Sackgassen“.
Trotz dieser Fakten behauptet der SWR pauschal, Ballweg habe Geld „verzockt“. Eine journalistische Bankrotterklärung.
Pressekodex verletzt – und zwar mehrfach
Die Berichterstattung des SWR verstößt gleich gegen mehrere Ziffern des deutschen Pressekodex:
- Ziffer 1 (Wahrhaftigkeit): Die Aussage wurde sinnentstellend verkürzt.
- Ziffer 2 (Sorgfaltspflicht): Offensichtlich wurde nicht sorgfältig recherchiert oder bewusst verkürzt.
- Ziffer 3 (Richtigstellung): Eine Gegendarstellung wurde am 23.07.2025 eingereicht.
- Ziffer 9 (Schutz der Ehre): Der Vorwurf, Geld „verzockt“ zu haben, ist ehrverletzend und unbelegt.
Warum das nicht egal ist
Wenn öffentlich-rechtliche Medien Aussagen aus dem Kontext reißen, entwerten sie nicht nur journalistische Standards – sie beeinflussen auch die öffentliche Wahrnehmung eines laufenden Verfahrens.
Dass Verena Neuhausen persönlich im Gerichtssaal anwesend war und dennoch so berichtet, wirft Fragen auf – nicht nur zur Sorgfalt, sondern auch zur Haltung. Denn was zählt, ist nicht die Deutung, sondern der konkrete Beweis.
Michael Ballweg hat eine formale Gegendarstellung nach § 11 Landespressegesetz Baden-Württemberg eingereicht – mit der Aufforderung zur Veröffentlichung an gleicher Stelle.
Zum 34. Verhandlungstag mit Zeugenaussagen zum Thema Bitcoin:
https://presse.querdenken-711.de/pressemitteilungen/34-verhandlungstag-bitcoin-ermittlungen-verlaufen-im-nichts/
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