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04.11.2024

Skandalöse Behördenwillkür gegen Michael Ballweg und Querdenken: Finanzamt Peine pfändet 256.000 Euro ohne Zuständigkeit und ignoriert Gerichtsbeschluss

Was im Fall von Michael Ballweg, dem Gründer der Querdenken-Bewegung, und seiner media access GmbH geschieht, zeigt die bedrohliche Machtfülle, die Behörden hierzulande ohne Rechenschaftspflicht ausüben können. Bereits im Februar 2024 ließ das Finanzamt Peine eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über 256.000 Euro gegen Ballweg vollstrecken – obwohl es für den Fall gar nicht zuständig ist. 

Am 18. September stellte das Niedersächsische Finanzgericht in einem klaren Beschluss fest, dass das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften für den Fall verantwortlich ist. Doch das Finanzamt Peine ignoriert das Urteil seit fast zwei Monaten und setzt stattdessen auf weiteren Druck, indem es immer neue Pfändungen ankündigt.

Querdenken und die Behörden – Ein brisantes Verhältnis

Michael Ballweg, Gründer der deutschlandweit bekannten Querdenken-Bewegung, setzt sich seit Beginn der Corona-Maßnahmen kritisch mit staatlichen Einschränkungen auseinander. Seine friedlichen Demonstrationen, wie zuletzt am 3. August 2024 in Berlin, mobilisieren Tausende Menschen, die für Selbstbestimmung und Grundrechte einstehen. Dieser Einsatz hat ihm jedoch auch die unerbittliche Aufmerksamkeit staatlicher Stellen eingebracht, die hier offenbar versuchen, den Aktivisten durch finanzielle Zwangsmaßnahmen unter Druck zu setzen und ein Exempel zu statuieren.

Ein unglaubliches Behördenversagen

Bereits im September hätte das Finanzamt Peine nach der gerichtlichen Anweisung verpflichtet sein müssen, die 256.000 Euro zurückzuzahlen und die unrechtmäßigen Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen. Stattdessen hält es nicht nur an der Pfändung fest, sondern erhöht durch neue Maßnahmen weiter den Druck auf Ballweg und seine Firma – ein beispielloser Fall von Behördenwillkür, der zeigt, wie weit staatliche Stellen bereit sind zu gehen.

Chronologie des Chaos

  • 27. Februar 2024: Das Finanzamt Peine erlässt eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung über 256.000 Euro gegen Ballwegs Unternehmen, obwohl eine klare Zuständigkeitsvereinbarung das Finanzamt Stuttgart-Körperschaften für den Fall verantwortlich macht.
  • 18. September 2024: Das Niedersächsische Finanzgericht bestätigt die fehlende Zuständigkeit des Finanzamts Peine und stellt die fragwürdige Aufhebung der Zuständigkeitsvereinbarung ohne rechtliche Grundlage infrage.
  • 04. November 2024: Auch fast zwei Monate nach dem Gerichtsurteil verweigert das Finanzamt Peine die Rückzahlung und droht stattdessen mit neuen Pfändungsmaßnahmen, die die Existenz der media access GmbH und Ballwegs private finanzielle Lage massiv bedrohen.

Übersicht der weiteren Pfändungen durch das Finanzamt Stuttgart und das Finanzamt Peine

Neben der unrechtmäßigen Pfändung durch das Finanzamt Peine laufen zusätzliche Pfändungen gegen Michael Ballweg und seine media access GmbH, darunter Forderungen für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht das Ausmaß dieser Maßnahmen:

Datum Behörde Betrag
12.10.2023 Finanzamt Stuttgart 21.721,03 €
05.06.2023 Finanzamt Stuttgart IV 107.879,72 €
27.02.2024 Finanzamt Peine 256.662,06 €
11.03.2024 Landeshauptstadt Stuttgart 48.974,00 €
13.07.2023 Finanzamt Stuttgart IV 23.956,55 €

Drohender Missbrauch staatlicher Macht

Dieses Vorgehen des Finanzamts Peine scheint ein Versuch zu sein, Ballweg und die Querdenken-Bewegung gezielt zu unterdrücken. In einer Zeit, in der kritische Stimmen wie die von Michael Ballweg wichtiger sind denn je, um die Rechte und Freiheiten der Bürger zu verteidigen, wirkt der Missbrauch staatlicher Macht durch Behörden umso bedrohlicher. Das Finanzamt Peine ignoriert nicht nur ein richterliches Urteil, sondern greift aktiv in das Leben eines Menschen ein, der für friedliche Proteste und den Schutz der Grundrechte einsteht.

Wo bleibt der Schutz vor willkürlichem Handeln?

Dieser Fall ist ein erschreckendes Beispiel dafür, wie wenig Schutz Bürger vor behördlicher Willkür haben. Wenn selbst richterliche Anordnungen ignoriert werden können, welche Sicherheit bleibt den Bürgern dann noch? Wer schützt die Menschen vor staatlichen Übergriffen, wenn selbst klare Gerichtsentscheidungen unbeachtet bleiben?

Fazit: Der Rechtsstaat darf nicht weichen!

Michael Ballweg hat bereits alle rechtlichen Mittel ausgeschöpft, doch das Finanzamt Peine bleibt unbeeindruckt und setzt seine Maßnahmen weiter fort. Dies darf in einem Rechtsstaat nicht akzeptiert werden! Es ist an der Zeit, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden und Michael Ballweg das ihm unrechtmäßig entzogene Geld endlich zurückerhält. In einem Land, das sich als freiheitlich und demokratisch versteht, darf der Rechtsstaat nicht willkürlich ignoriert werden – gerade dann nicht, wenn es um den Schutz und das Engagement der Bürger für ihre Rechte geht.

Pfändungen und Vermögensarreste

Pfändungen durch Finanzämter

Datum Behörde Betrag
12.10.2023 Finanzamt Stuttgart 21.721,03 €
05.06.2023 Finanzamt Stuttgart IV 107.879,72 €
27.02.2024 Finanzamt Peine 256.662,06 €
11.03.2024 Landeshauptstadt Stuttgart 48.974,00 €
13.07.2023 Finanzamt Stuttgart IV 23.956,55 €
Gesamt 459.193,36 €

Vermögensarreste der Staatsanwaltschaft Stuttgart

Datum Betroffene Person/Firma Betrag
29.06.2022 Herzensmenschen Familienstiftung 140.000,00 EUR
29.06.2022 IT & Event Consulting AG 118.400,00 EUR
24.01.2024 Michael Ballweg 200.000,00 EUR
24.01.2024 media access GmbH 131.000,00 EUR
Gesamt   589.400,00 EUR

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Michael Ballweg

GERICHTSPROZESS

Die Hauptverhandlung gegen den Gründer der Querdenken-711-Bewegung, Michael Ballweg, beginnt am 02. Oktober 2024 vor dem Landgericht Stuttgart. Hier findet ihr eine Dokumentation des Gerichtsprozesses.

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