Finanzamt ignoriert Urteil – Vermögen von Michael Ballweg weiterhin blockiert
Viele haben Michael Ballweg gefragt, ob er sein Vermögen inzwischen zurückerhalten hat.
Die ehrliche Antwort lautet: Nein.
Das Finanzamt bleibt bei den während seiner Haftzeit erstellten Schätzungen. Demonstrationen seien ein Geschäftsmodell, QUERDENKEN-711 habe angeblich Gewinne erzielt.
Auf dieser Grundlage wurden Einkommensteuer-, Gewerbe- und Körperschaftsteuerbescheide für 2020 und 2021 erlassen – und vollstreckt. Das Steuerberaterteam von Michael Ballweg hat Einspruch eingelegt.
Ende 2024 wurde Klage beim Finanzgericht eingereicht. Bis heute gibt es keinen Verhandlungstermin. Das Urteil des Landgerichts wird faktisch ignoriert. Ein Ende ist nicht absehbar.
Michael Ballweg hofft, dass er zumindest einen Teil seines Vermögens zurückerhält, bevor neue Systeme wie der digitale Euro kommen. Ein sogenannter CBDC (Central Bank Digital Currency) ist eine programmierbare digitale Zentralbankwährung. Das bedeutet: Geld kann technisch gesteuert werden – wofür es verwendet werden darf und wofür nicht. Politische Aktivitäten wie Demonstrationen könnten damit einfach unterbunden werden, indem Zahlungen blockiert oder eingeschränkt werden.
Hintergrund: Freispruch – und dennoch kein Zugriff auf das eigene Vermögen
Nach 44 Verhandlungstagen wurde Michael Ballweg in allen wesentlichen Anklagepunkten freigesprochen. Der zentrale Vorwurf – Betrug, Geldwäsche, private Bereicherung – ist vollständig in sich zusammengefallen. Was bleibt, ist die Erkenntnis: Die Grundlage der Anklage war von Anfang an nicht tragfähig.
Bereits am 11. Verhandlungstag wurde deutlich, dass die steuerlichen Vorwürfe auf fehlerhaften Zahlen und unbelegten Schätzungen basierten. Selbst Behördenvertreter mussten einräumen, dass wesentliche Berechnungen nicht belastbar waren und auf unzureichenden Grundlagen beruhten.
Am 13. Verhandlungstag wurde dieses Bild noch klarer: Die Ermittlungsbehörden konnten nicht einmal definieren, was „Zwecke von Querdenken“ überhaupt sein sollen. Statt klarer Kriterien gab es individuelle Einschätzungen und persönliche „Vorstellungen“. Ausgaben wurden nach subjektivem Empfinden bewertet – ohne fachliche Grundlage.
Das Ergebnis dieser Vorgehensweise haben wir alle gesehen: Die Vorwürfe sind vor Gericht wie ein Soufflé zusammengefallen.
Und trotzdem geht es weiter
Trotz Freispruch sind bis heute hunderttausende Euro des Vermögens von Michael Ballweg blockiert. Die Finanzbehörden reagieren nicht, Bescheide bleiben unbearbeitet, Rückzahlungen bleiben aus.
Was hier jetzt zu beobachten ist, ist die zweite Phase:
- Nicht mehr Strafrecht – sondern Verwaltungsrecht.
- Nicht mehr Anklage – sondern Verzögerung.
- Nicht mehr Vorwürfe – sondern Ignorieren.
Was jetzt passiert
- Klage beim Finanzgericht
- Untätigkeitsklage gegen das Finanzamt
- Aufarbeitung der Vermögensarreste
- Klärung der grundsätzlichen Frage: Dürfen Demonstrationen steuerlich als Geschäftsmodell behandelt werden?
Denn wenn das so wäre, könnte jeder Demonstrationsanmelder beliebig kriminalisiert werden.
Gedanke zum Schluss
Es geht hier nicht nur um Michael Ballweg. Es geht um die Frage, wie ein Staat mit Menschen umgeht, die ihre Grundrechte wahrnehmen. Und es geht darum, ob Urteile auch umgesetzt werden – oder ob sie einfach ignoriert werden.
(Quelle: michael-ballweg.de)
Frage 1: „Na, die Schätzbescheide sind rechtskräftig geworden. Warum hat das Steuerberaterteam, das sicher eine Vollmacht hatte, keinen Einspruch eingelegt?“
Liebe Carmen,
auf den ersten Blick klingt das Ganze ja absurd – warum lässt man Schätzbescheide rechtskräftig werden?
Kurze Klarstellung: Einspruch wurde fristgerecht eingelegt – und zwar durch das Steuerberaterteam von Michael Ballweg mit Vollmacht. Die Bescheide sind nicht bestandskräftig geworden. Stattdessen liegen die Einsprüche seit Jahren beim Finanzamt, wurden aber systematisch nicht bearbeitet. Ende 2024 wurde Untätigkeitsklage beim Finanzgericht eingereicht. Bis heute gibt es keinen Termin.
Genau das ist das Problem: Nach dem Freispruch in allen wesentlichen Punkten („Geschäftsmodell Demonstration“ ist im Strafprozess krachend gescheitert) ignoriert das Finanzamt das Urteil einfach und vollstreckt weiter auf Basis der alten, bereits widerlegten Schätzungen.
Prof. Stefan Homburg hat das sehr präzise auf den Punkt gebracht – insbesondere zu den rechtlichen Grenzen einer Steuerschätzung nach § 162 AO:
„Hintergrund: Besteuerungsgrundlagen werden geschätzt, wenn sich Steuerpflichtige nachhaltig weigern, eine Erklärung abzugeben. Vorliegend hätte die Anklage auf dem erklärten Verlust beruhen müssen (...). Statt dessen beruht die gesamte Anklage bis heute auf Vermutungen, ein Unding.“ https://x.com/SHomburg/status/1864018123562590677
Er erklärt weiter, dass Michael Ballweg die Erklärung nicht „nachhaltig verweigert“ hat – er war inhaftiert, seine Unterlagen waren beschlagnahmt, und eine beantragte Fristverlängerung wurde pflichtwidrig abgelehnt. Die später eingereichten Steuererklärungen, die Verluste ausweisen, liegen seit Jahren unbearbeitet beim Finanzamt Stuttgart.
Zusätzlich hat Prof. Stefan Homburg mehrfach klargemacht, dass die Finanzverwaltung im Ressort von Danyal Bayaz treibende Kraft bei diesem politischen Prozess war und bis heute einen Kreuzzug gegen QUERDENKEN-711 führt:
Das ist kein normales Steuerverfahren mehr. Das ist Lawfare – die Fortsetzung des politischen Angriffs mit verwaltungsrechtlichen Mitteln. Urteile werden ignoriert, Beweise aus dem Strafprozess werden nicht anerkannt, und man hält an unhaltbaren Schätzungen fest, obwohl die Voraussetzungen für eine Schätzung gar nicht vorlagen.
Michael Ballweg bleibt dran – mit weiteren Klagen, der Aufarbeitung der Vermögensarreste und der grundsätzlichen Frage, ob der Staat friedliche Demonstrationen einfach als „steuerpflichtiges Unternehmen“ behandeln darf.
Danke an Prof. Stefan Homburg für die klare, fachlich fundierte Stimme in dieser Sache. Er trifft den Kern immer wieder.
https://x.com/Michael_Ballweg/status/2045519172222812259
Weitere relevante Punkte von Prof. Stefan Homburg:
- Die Steuererklärungen aus 2023, die Verluste ausweisen, werden bis heute nicht bearbeitet → das Finanzamt verweigert bewusst die Aufklärung und hält stattdessen an den alten Schätzungen fest.
- Das widerspricht dem Grundsatz, dass das Finanzamt bei Zweifeln oder abweichenden Erklärungen ermessensfehlerfrei handeln muss – hier wurde das Ermessen erkennbar fehlerhaft ausgeübt, weil die Fristverlängerung trotz Haft und Beschlagnahme abgelehnt wurde.
- Prof. Stefan Homburg, der selbst AO/FGO lange an der Universität gelehrt hat, sieht hier klare Verstöße gegen die Abgabenordnung.
Zusammengefasst sagt Prof. Stefan Homburg: Die Schätzung war von Anfang an rechtswidrig, weil die Voraussetzungen für eine Schätzung nicht gegeben waren und das Finanzamt die später eingereichten Erklärungen einfach ignoriert.
Frage 2: „Also, wenn ich richtig lese, ist das mit der Steuerhinterziehung nach wie vor nicht entschieden. Und meines Wissens hat auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen den Rest eingelegt. Warum sollte dann das Finanzamt reagieren, wenn es noch keine endgültige Entscheidung gibt?“
Danke für die Nachfrage – lass es uns präzise klarstellen, damit keine Halbwahrheiten im Raum stehen.
Die Staatsanwaltschaft hat tatsächlich Revision gegen Teile des Urteils eingelegt, vor allem gegen den vollständigen Freispruch beim zentralen Vorwurf des versuchten Betrugs. Das ist richtig und war nach dem schriftlichen Urteil vom Dezember 2025 auch absehbar.
Aber: Die steuerlichen Vorwürfe, die im Strafprozess noch mitgeschleppt wurden, sind nicht „offen“. Das Landgericht Stuttgart hat dazu keine Strafe, sondern lediglich eine Verwarnung wegen 19,53 Euro Umsatzsteuer ausgesprochen. Das steht schwarz auf weiß im 342-seitigen Urteil.
Prof. Stefan Homburg hat das bereits im Juli 2025 und dann noch einmal nach dem schriftlichen Urteil im Dezember 2025 exakt so zusammengefasst – und er liegt richtig. Siehe seine Posts zum 11. Verhandlungstag und zur Urteilsbegründung:
Das Finanzamt blockiert das Vermögen von Michael Ballweg jedoch weiterhin auf Basis derselben alten Schätzungen aus der Untersuchungshaft, die das Landgericht im Strafverfahren bereits als „nicht belastbar“, „unzureichend begründet“ und „auf Vermutungen beruhend“ zerlegt hat. Selbst die Beamtin des Finanzamts hat im Zeugenstand einräumen müssen, dass sie die Zahlen der Fahnder einfach übernommen hat, ohne eigene Prüfung.
Das ist der Kern:
- Strafgericht sagt: Die Grundlage war Müll.
- Finanzamt sagt: Wir ignorieren das Urteil und warten auf das Finanzgericht, wo bis heute kein Verhandlungstermin ist.
Das ist keine „noch nicht endgültige Entscheidung“ im Steuerstrafrecht – das ist Verwaltungsrecht als Fortsetzung des politischen Prozesses mit anderen Mitteln. Genau wie Prof. Stefan Homburg mehrfach festgestellt hat: Das Finanzministerium und die Finanzämter waren von Anfang an treibende Kraft bei diesem Lawfare-Fall.
Deshalb hat Michael Ballweg Klage beim Finanzgericht und Untätigkeitsklage eingereicht. Und deshalb bleibt er dran.
Es geht nicht nur um sein Vermögen. Es geht darum, ob ein Freispruch vor Gericht etwas wert ist – oder ob die Behörden ihn einfach ignorieren dürfen, solange Revision läuft.
Danke an Prof. Stefan Homburg für die klare juristische Einordnung von Anfang an.
Querdenken-711 unterstützen
Wir arbeiten seit 2020 für Demokratie und Grundrechte. Hier erfährst Du. wie Du uns unterstützen kannst...
