Vierzigster Prozesstag am 04.07.2025
Am 40. Verhandlungstag bestätigt ein Finanzbeamter: Michael Ballweg steht eine Steuererstattung von 200.000 € zu – doch das Verfahren geht weiter:
✅ Finanzamt bestätigt Erstattungsanspruch – nach Gerichtsprüfung
❌ Staatsanwaltschaft lehnt Verfahrensende ab – trotz entlastender Fakten
❌ Vorschlag der Staatsanwaltschaft: Ballweg solle Bitcoin von QUERDENKEN nutzen
Statt Schlussstrich: Endlosschleife im Gerichtssaal.
Zeugen
Marco Mayer
Oberamtsrat
Steuerfahnder
Finanzamt Stuttgart II
Finanzamt berechnet 200.000 € Erstattung – auf Anordnung des Gerichts
Tax Office Calculates €200,000 Refund – By Court Order
MICHAEL BALLWEG ERHÄLT 200.000 EURO ZURÜCK!?

Pressemitteilung
40. Verhandlungstag – Finanzamt berechnet 200.000 € Erstattung – auf Anordnung des Gerichts
Stuttgart, 4. Juli 2025 – Am 40. Verhandlungstag im Verfahren gegen Michael Ballweg bestätigte ein Finanzbeamter des Finanzamts Stuttgart II: Eine vom Gericht beauftragte Prüfung für das Jahr 2020 ergab eine Steuererstattung von 200.000 Euro zugunsten Ballwegs. Die Verteidigung forderte daraufhin die sofortige Beendigung der Beweisaufnahme – die Staatsanwaltschaft lehnte ab und beharrte auf der steuerlichen Relevanz von Schenkungen an Ballweg.
Zur Pressemitteilung
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Die erfundene Steuerhinterziehung: Ballweg bekommt 200.000 Euro zurück!
Was sich in Baden-Württemberg abspielt, hätte man noch vor wenigen Jahren für ein Drehbuch aus einem DDR-Gerichtssaal gehalten. Doch es ist Realität – mitten im angeblich freiheitlich-demokratischen Deutschland. Michael Ballweg, Gründer der Querdenken-Bewegung, saß wegen angeblicher Steuerhinterziehung neun Monate in U-Haft. Jetzt stellt sich heraus: Alles frei erfunden. Der Staat muss ihm sogar 200.000 Euro zurückzahlen!

200.000 Euro zurück: Steuerhinterziehung im Fall Ballweg war frei erfunden
Michael Ballweg saß monatelang wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in U-Haft. Nun gab es neue Entwicklungen in dieser Sache.

Erhält Ballweg 200 000 Euro Steuergeld zurück?
Im Prozess gegen den Querdenken-Gründer Michael Ballweg lässt das Landgericht das Finanzamt die Steuerschuld neu berechnen. Das Ergebnis ist überraschend.

Finanzamt Stuttgart II schuldet „Querdenker“ Ballweg 200.000 Euro
Michael Ballweg hat keine Steuerschulden: Vielmehr schuldet ihm das Finanzamt ganze 200.000 Euro. Das kam nun heraus, nachdem ein Gericht angeordnet hatte, dass das Finanzamt endlich eine Berechnung der Steuerschuld für das Jahr 2020 vorlegen solle.

Hat Querdenken-Gründer Michael Ballweg sogar 200.000 Euro zu viel Steuern gezahlt?
Der Corona-Maßnahmen-Kritiker Michael Ballweg steht wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. Jetzt kommt heraus: Wahrscheinlich schuldet nicht er, sondern das Finanzamt ihm Geld.

Justiz-Skandal: Finanzamt schuldet Ballweg 200.000 Euro
Ein Skandal sondergleichen: Querdenken-Gründer Michael Ballweg, der wegen angeblicher Veruntreuung und Steuerhinterziehung neun Monate in U-Haft saß, soll nun 200.000 Euro vom Finanzamt zurückerhalten! Ja, Sie haben richtig gelesen: Derselbe Staat, der ihn ohne rechtskräftiges Urteil hinter Gitter brachte, schuldet ihm selbst Geld.

Wie das Finanzamt als Waffe missbraucht wird
Das Finanzamt verfolgt ein Ziel: die Zerstörung der Existenz von Michael Ballweg. Er musste neun Monate in Untersuchungshaft verbringen. Nun kam ein Gericht zum Schluss, dass es das Finanzamt ist, das Ballweg 200.000 Euro schuldet. Noch immer gibt das Finanzamt das beschlagnahmte Vermögen von Ballweg nicht heraus.
Parteipolitiker missbrauchen Finanzamt als Waffe
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